
Der Three Kings Ultra Trail ist ein Trailrunning Event im östlichen Landkreis Regensburg. Die Streckenabschnitte beinhalten teilweise schwierige Wanderwege, die von jedem Teilnehmer entsprechende Fertigkeiten erfordern.
Mindestalter: Geburtsjahrgang 2005 und älter
RunFellows
Sporteventmanagement
Christian Bley-Unger
Lindenstraße 3
93189 Reichenbach
Den Anweisungen der Rennleitung und des Funktionspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
Alle Teilnehmer unterliegen den Bestimmungen der StVO, die einschlägigen Vorschriften der StVO sind einzuhalten
Die Pflicht-Ausrüstung ist während des kompletten Laufes mit sich zu führen.
Das Mitführen der Pflichtausrüstung während des Laufes wird vom Veranstalter vor dem Start und an den Versorgungspunkten stichprobenartig überprüft. Ein Nichtmitführen der Pflichtausrüstung kann mit Disqualifikation geahndet werden.
Die Verwendung von Stöcken ist zugelassen. Wenn Stöcke verwendet werden, sind diese vom Start bis zum Ziel durch den Teilnehmer selbst zu transportieren.
Es gelten die Altersklassen des DLV. Der Übergang von einer Altersklasse zur nächsten vollzieht sich immer mit Beginn des Kalenderjahres, in dem das die Altersklassebestimmende Lebensjahr vollendet wird.
Wird ein Teilnehmer durch die Rennleitung, Streckenposten oder Renn-Arzt aus dem Rennen genommen, hat er dieser Anweisung Folge zu leisten.
Dies kann sein aus:
Bei einem Ausscheiden aus medizinischen Gründen ist der Teilnehmer verpflichtet ,den Rücktransport durch den Veranstalter zu nutzen.
Teilnehmer, die sich von sich aus entschließen (z.B. Erschöpfung, Verletzung usw.), aus dem Lauf auszuscheiden, müssen sich unverzüglich bei der Rennleitung entweder telefonisch, oder bei einem der offiziellen Streckenposten abmelden. Kosten, die aufgrund von Suchaktionen wegen eines nicht abgemeldeten Teilnehmers entstehen, werden vom Veranstalter an den Teilnehmer in Rechnung gestellt.
Im Start/Ziel-Bereich, sowie an den Versorgungspunkten sind umfangreiche Erste-Hilfe-Taschen deponiert.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, im Notfall Erste-Hilfe zu leisten und gegebenenfalls bis zum Eintreffen von Hilfs- oder Rettungskräften bei einem betroffenen Teilnehmer zu bleiben.
Im Falle eines medizinischen Notfalls ist unverzüglich die Rennleitung ggfs. telefonisch zu informieren. Die Rennleitung koordiniert zusammen mit dem Renn-Arzt die weiteren erforderlichen Schritte zur Notfallversorgung.
Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer, z.B. Rettungsdienste, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht eventuell entstandene Kosten vom Teilnehmer zurückzufordern.
Die Startgebühren sind vor dem Start zu entrichten.
Bei Nachmeldungen nach Abluf der Meldefrist oder am Wettkampftag vor Ort ist eine Nachmeldegebühr zu entrichten.
Nach erfolgter Anmeldung ist eine Abmeldung mit Rückerstattung der Startgebühr nur wegen Krankheit (Attest) oder aus den im Punkt COVID-19 aufgeführten Gründen möglich. Ab Anmeldeschluss kann nur noch die Startgebühr abzüglich eines Organisationsbeitrages zurückerstattet werden. Ab 5 Tage vor dem Start ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich.
Die Höhe der Startgebühren ist in der Ausschreibung festgelegt.
Der Veranstalter ist berechtigt, den Lauf wegen Nichterreichender Mindestteilnehmerzahl bis zum Ende der Anmeldegebühr, oder aufgrund derWitterung oder wegen einer Verschärfung der Infektionsschutzmaßnahmen kurzfristigabzusagen.
Ab Anmeldeschluss wird nur noch die Startgebühr abzüglich eines Organisationsbeitrages zurückerstattet. Ab 5 Tage vor dem Start ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich, jedoch erhält der Teilnehmer eine kostenfreie Startberechtigung bei der nächsten stattfindenden Ausgabe des Laufes.
Bei einer Absage wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl wird wahlweise die Startgebühr abzüglich eventuell anfallender Gebühren des Zahlungsverkehrs zurückerstattet.
In alle Fällen kann vom Teilnehmer anstelle einer gegebenenfalls erfolgenden Rückzahlung die Option einer kostenfreien Startberechtigung bei der nächsten stattfindenden Ausgabe des Laufes gewählt werden.
Wird die Mindestanzahl an Teilnehmern pro Strecke nicht erreicht, behält sich der Veranstalter vor, die Strecke nicht zu starten. Die betroffenen Teilnehmer haben die Möglichkeit, sich auf eine andere Strecke Umzumelden. Die bereits bezahlte Startgebühr wird hierbei verrechnet. Vom Teilnehmer ist entweder der Differenzbetrag nachzuzahlen, bzw. vom Veranstalter ggfs. gutzuschreiben.
Ist das Teilnehmerlimit für eine Strecke erreicht, obliegt es dem Veranstalter, weitere Teilnehmer für die Strecke zuzulassen und gegebenenfalls das Teilnehmerlimit für eine Andere Strecke zu verringern.
Hilfe von Dritten (Zuschauer, Betreuer, etc.) – mit Ausnahme bei Stürzen, Verletzungen und anderen Notsituationen – darf während des Laufes nicht in Anspruch genommen werden. Ausgenommen hiervon sind nur das Reichen von Verpflegung, Getränken, Kleidungsstücken oder Ersatzmaterialien, sowie medizinische Hilfe.
Die Begleitung durch nicht selbst am Lauf angemeldete Personen ist untersagt, Ausnahmen bilden Begleitpersonen von Teilnehmern mit Behinderung.
Die Begleitung durch Begleitfahrzeuge (auch nichtmotorisierte) ist untersagt.
Da der Three Kings Ultra Trail fast ausnahmslos durch Landschaftsschutzgebiete führt, ist uns das Umweltverhalten unserer Teilnehmer sehr wichtig. Das Wegwerfen von Abfall jeder Art außerhalb der auf den Versorgungspunkten bereitgestellten Abfallbehälter oder das vorsätzliche Beschädigen der Natur führt zu empfindlichen Zeitstrafen oder zur sofortigen Disqualifikation.
Mitgeführte Lebensmittel (Gel, Riegel, etc.) sind mit der Startnummer zu beschriften.
An den Verpflegungsstellen werden keine Pappbecher für Getränke gestellt.
Der Veranstalter behält sich vor, unangemeldete Dopingkontrollen durchzuführen. Jeder Fall von Doping führt zur sofortigen Disqualifikation des entsprechenden Teilnehmers. Die Kosten für eine positive Dopingkontrolle sind durch den Teilnehmer zu tragen.
Die Jury behält sich vor, Teilnehmer zu disqualifizieren oder Zeitstrafen zwischen 5 und 120 Minuten zu verhängen, z. B. wegen:
Ein Teilnehmer, gegen dein eine Disqualifikation oder Zeitstrafe ausgesprochen wird, hat kein Recht auf Zurückerstattung der Startgebühr.
Jeder Teilnehmer kann bei Regelverstößen anderer Teilnehmer oder gegen Entscheidungen der Rennleitung bis zu einer Stunde nach Zielschluss Protest bei der Rennleitung unter Benennung von Zeugen einlegen. Eine Jury aus drei Mitgliedern aus Rennleitung und Streckenpersonal wird innerhalb von 24 Stunden den Protest behandeln und eine Entscheidung verkünden. Sämtliche benannten Zeugen müssen bei der Protestverhandlung erscheinen.
Es wird eine Protestgebühr von 100 EUR erhoben. Die Protestgebühr verbleibt bei verlorenem Protest beim Veranstalter.
Bei Anmeldung erklärt der Anmeldende seine Kenntnisnahme und Einverständnis zu folgenden Punkten:
Mit der Anmeldung erklärt sich jeder Teilnehmer mit dem Reglement einverstanden.
Der Start erfolgt auf eigenes Risiko. Insbesondere ist jeder Teilnehmer für seine körperliche Tauglichkeit verantwortlich. Der Teilnehmer erklärt mit Veranstaltungsbeginn verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sein konditionelles Leistungsniveau den Anforderungen eines derartigen Ausdauerwettkampfes entspricht. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei medizinischen Bedenken am Start zu hindern bzw. jederzeit aus dem Rennen zu nehmen!
Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter oder den vom Veranstalter mit der Durchführung beauftragten Dritten gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.
Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer, z.B. Rettungsdienste, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht eventuell entstandene Kosten vom Teilnehmer einzuziehen.
Für Diebstähle oder andere Schadensfälle wird keine Haftung übernommen.
Die Renn- und Organisationsleitung behält sich etwaige Änderungen des Reglements vor. Wird eine Regel dieses Reglements ungültig, bleibt das restliche Reglement weiterhin gültig.
Die Ausschreibung in der jeweils gültigen Version ist Teil des Reglements, bei widersprüchlichen Aussagen gilt der Text des Reglements.
Die Teilnehmenden erklären sich einverstanden, dass das während des Laufes und der gemeinsamen Aktivitäten dieses Tages gemachten Bild- und Filmmaterial zu Informations-, Werbe- und Marketingzwecken uneingeschränkt genutzt werden darf. Die Teilnehmenden haben keinen Anspruch auf Vergütung durch die Bild- oder Filmaufnahmen.
Um allen eigeladenen Teilnehmer einen möglichst schönen Lauf mit einem unbeschwerten Zusammentreff en zu ermöglichen und die Teilnehmer und unsere Helfer zu schützen, sind die SARS-COV-2 Regeln unbedingt einzuhalten.
Nicht teilnehmen können:
Der Veranstalter behält sich vor, die Corona-Schutzmaßnahmen dem aktuellen Infektionsgeschehen anzupassen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Stand: Version 1.0 vom 27.11.2022